Heute ist der 07.01.2015
In den letzten Tagen haben wir den Plan unserem Küchenbauer vorbei gebracht. Er hatte uns aber schon einen Tag zuvor die versprochenen Pläne zugeschickt. Gemeinsam mit Hr. Vogel haben wir dann die beiden Pläne abgeglichen und im Anschluss seine Pläne an FH WEISS weitergeschickt. Hoffentlich gibt es hier keine Probleme...
Denn wir haben schon ein Problem! Heute waren wir bei unserem Bürgermeister, der beim ersten Blick auf das Baugesuch uns gleich sagte dass das Baugesuch so nicht durch kommen wird - ohje!
Das Problem ist unser Carport. Da dieser direkt an der Grundstücksgrenze liegt, müssen hier die Grenzbebauungsregeln eingehalten werden. Die höchstens 9 Meter Länge hatten wir beachtet, allerdings haben uns die 25 qm Wandfläche nicht ausgereicht. Seitens WEISS wurde uns gesagt das es reichen würde wenn unser Nachbar das ganze unterschreibt. Der Bürgermeister erklärte uns das aber genauer, so einfach war das nicht.
Sein Vorschlag war den Carport einfach etwas niedriger zu machen (da wir ihn nicht kürzen wollten). Was für eine super Idee ... dachten wir zumindest.
Bei Nachfrage an Fr. Hüther klärte sich das dies nicht möglich ist, da sonst das Dach des Carports unsere Fenster bedeckt. Also bleibt doch nurnoch die Möglichkeit hinten oder vorne 70 cm zu kürzen. Dazu muss ich aber unseren Plan erklären: geplant ist
Eine Überdachung vor dem Carport, sodass wir an einem Stück trocken ins Haus kommen,
Dahinter dann natürlich der Carport und im Anschluss direkt
Eine Gartenhütte bzw. ein Bretterverschlag. Optisch eine Einheit
Nun wo soll man 70 cm kürzen?! Die Überdachung streichen? Nein
Also muss es an unserem Geräteschuppen sein, womit wir allerdings sehr unglücklich sind...
Unsere Architektin hat aber einen tollen Vorschlag: der Geräteschuppen wird soweit vorgezogen wie möglich, dadurch haben wir hoffentlich noch genug Platz für Rasenmäher usw..
Nun brauchen wir nur neue Pläne für das Baugesuch, also wieder warten.
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